Camping Augsburg. Campingplatz Luwigshof am See

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Campingleistungen der Ludwigshof GmbH

Zwischen dem Campinggast und der Ludwigshof GmbH (nachfolgend Campingbetrieb) gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erkennt der Campinggast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.

1. Abschluss des Campingvertrages/Buchung

Mit der Übersendung der schriftlichen Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingbetrieb verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages für den angegebenen Zeitraum und für die gemeldete Personenzahl an. Der Campingvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingbetrieb zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie vom Campingbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

2. Buchung / Preise

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Campingbetriebes. Es ist Sache des Campinggastes, sich vor der Anmeldung über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise zu informieren.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung prüfen Sie diese bitte umgehend auf Richtigkeit! Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich ist. Anmeldungen von alleinreisenden Jugendlichen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb storniert.
Eine verfrühte Anreise vor 13:00 Uhr ist nur nach Absprache, Verfügbarkeit des Stellplatzes und gegen Zahlung einer Gebühr gemäß Preisliste möglich.
Bei verspäteter Abreise nach 12.00 – 18.00 Uhr und nur nach Absprache und Verfügbarkeit des Stellplatzes, wird eine Gebühr gemäß Preisliste erhoben.Die verspätete Abreise hat spätestens bis 18.00 h zu erfolgen.

3. Vertragsänderungen

Für Änderungen, wie zum Beispiel den Zeitraum, den Namen oder den Stellplatz, kann eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt werden.

4. Allgemeine Nutzungspflicht

Pro Campingstellplatz ist nur eine Familie (maximal 6 Personen) buchbar. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nicht gestattet. Kinder und Babys zählen dabei wie Erwachsene.

5. Zahlung

Mit der Reservierung wird eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € sofort fällig.
Wird die Anzahlung nicht fristgerecht überwiesen, so wird die Buchung sofort unwirksam, ohne dass der Gast nochmals ermahnt oder in Kenntnis gesetzt wird.
Der Restbetrag für den Aufenthalt kann bei Abreise bar oder per EC-Cash bezahlt werden, Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
Stellplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden, können durch die Platzverwaltung ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden, es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.
Bei vorzeitiger Abreise behalten wir uns vor, den Preis der Gesamtbuchung zu berechnen.

6. Rücktritt durch den Campinggast

Der Campinggast kann nach Eingang der Buchungsbestätigung bis 10 Tage vor Anreise schriftlich vom Campingvertrag zurücktreten.
Die Stornogebühr beträgt 50,00 €.

7. Nichterscheinen/verspätete Anreise

Storniert der Campinggast nach dieser Frist bzw. tritt seinen Aufenthalt ohne schriftliche Mitteilung nicht an, steht dem Campingbetrieb gemäß § 651i BGB eine angemessene Entschädigung zu, wir berechnen hierfür 50,00 €.

8. An- und Abreise

Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Bei verfrühter Anreise (bis 13:00 Uhr) bzw. verspäteter Abreise (nach 12:00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr) wird eine Gebühr gemäß Preisliste erhoben (Punkt 2).
Der Campingstellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Bitte reisen Sie nicht früher an, um Verkehrsbehinderungen an der Zufahrt zum Campingpark zu vermeiden. Die jeweils gültigen Öffnungszeiten unserer Rezeption finden Sie als Aushang am an der Rezeption oder auf unserer Homepage.

9. Platzordnung

Der Campinggast ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen der Campingplatzordnung, die in der Rezeption zur Einsicht bereitgehalten wird, verpflichtet. Insbesondere die dort festgelegten Uhrzeiten sind unbedingt zu beachten.
Während der Mittagsruhe und mit Beginn der Nachtruhe (analog zu den Schrankenöffnungszeiten) ist die Nutzung des Sees sowie der Spiel- und Badeflächen aus Rücksicht auf die anderen Mieter nicht gestattet.
Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 6. Erstattungen von bereits geleisteten Zahlungen sind ausgeschlossen (Punkt 6). Es sei denn der Gast weist nach, dass der Campingbetrieb einen geringeren Schaden als die erfolgte Zahlung hat.

10. Anmeldung/Zutrittskarten

Es wird dem Campinggast bei Anreise eine oder mehrere Zutrittskarten für die Schranke und die Sanitäranlage im Campingbetrieb ausgehändigt. Diese berechtigt lediglich, die angemeldeten Personen passieren zu lassen. Bei Verlust einer ausgehändigten Zutrittskarte wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von jeweils 30,00 € fällig.

11. Besucher

Der Campinggast wird darauf hingewiesen, dass Besucher nach vorheriger Anfrage in der Rezeption unbedingt angemeldet werden müssen und u.U. eine Gebühr zu entrichten ist. Die Fahrzeuge der Besucher müssen außerhalb des Campingplatzgeländes auf dem Parkplatz abgestellt werden.
Badegäste haben keinen Zutritt

12. Mängel / Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Campingstellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Campinggastes unmittelbar dem Campingbetrieb angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

13. Öffnungszeiten

In der Nebensaison gelten für die Rezeption, die Sanitärgebäude und das Restaurant eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete bzw. Bereiche geöffnet.

14. Mediadaten / Datenschutz

Der Campingbetrieb wird in kritischen Teilbereichen mit Videokameras überwacht. Dies dient zur Sicherheit der Campinggäste (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren), zum Schutz des Eigentums und Besitzes, zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen und zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Videoaufzeichnungen werden gem. § 6b Abs BDSG regelmäßig automatisch gelöscht. Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt.
Der Campingbetrieb erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten für den Buchungsauftrag und eigene Marketingzwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb des Auftrages erfolgt nicht. Gerne erteilt der Campingbetrieb dem Gast Auskunft über seine Daten oder sperrt diese mit Wirkung für die Zukunft.

15. Hunde / Haustiere

Auf Spielplätzen, in den Sanitärgebäuden, im und am See sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten des Hundes oder Beschwerden anderer Gäste kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände. Pro Einheit ist grundsätzlich nur ein Hund erlaubt.

16. Haftung

Der Campingbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Campingbetrieb nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.
Die Nutzung des Sees und der Spielflächen erfolgt immer auf eigene Gefahr.


17. Irrtümer

Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.


18. Aufrechnung

Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


19. Gerichtsstand

Der Campinggast kann den Campingbetrieb nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Campingbetriebes ist der Wohnsitz des Campinggastes maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Campingbetriebes maßgebend.
Campingplatz Ludwigshof am See, Augsburger Str. 36, 86444 Affing

20. Verhaltensinformationen COVID 19

Zugunsten Ihrer eigenen Sicherheit sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen und unseren Mitarbeitern bitten wir um die Einhaltung der Hygieneregeln.
Gäste, welche sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolierung aufgrund COVID 19 befinden, oder Anzeichen einer Infizierung aufweisen, ist die Anreise und der Aufenthalt strikt untersagt!
Bei Ihrer Anmeldung erfolgt eine Abfrage gemäß den bekannten 3 G Regeln. In allen Gebäuden gilt Maskenpflicht (FFP 2).
Es gelten im Übrigen die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.


Stand 01.03.2022